1. Versichern Sie Ihr Haustier, wenn es jung ist
Mehrere Schweizer Versicherer bieten eine Versicherung an, die die Behandlungskosten für Hunde und Katzen deckt. Man muss jedoch wissen, dass diese Versicherungen nur für ein junges und bei Versicherungunterzeichnumg gesundes Tier abgeschlossen werden kann. Es werden Altersgrenzen festgesetzt, die bei Katzen oft 5 Jahre betragen und bei Hunden 6 Jahre. Das bedeutet nicht, dass die Tiere bei fortschreitendem Alter nicht mehr von der Deckung der Behandlungskosten profitieren können. Ist der Versicherungsvertrag erst einmal unterschrieben, bleibt er gültig, solange das Tier lebt und die Prämien von seinem Eigentümer bezahlt werden. Wenn Ihr Haustier zu alt für den Abschluss einer Behandlungskosten-Versicherung ist, bleibt immer noch die Möglichkeit, es durch eine Unfallversicherung zu schützen. Sie ist billiger als eine Krankenversicherung und übernimmt die Behandlungskosten, wenn Ihr Hund oder Ihre Katze einen Unfall haben sollte, z.B. wenn Ihr Tier von einem Fahrzeug angefahren wird.
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