Hunde und Katzen: denken Sie an die Haftpflichtversicherung!
18.06.2012 07:10
Zwar schützt die Tierversicherung die Behandlung Ihres vierbeinigen Freunds im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls, aber als Hunde- oder Katzenhalter müssen Sie sich auch vor den Schäden schützen, die Ihr Tier Personen oder Dingen zufügen könnte.
Ihr Hund entwischt Ihnen und verletzt ein anderes Tier schwer, verursacht einen Unfall oder, noch schlimmer, greift eine Person auf der Strasse an. Ihre Katze schleicht sich in den Garten Ihres Nachbarn, geht ins Wohnzimmer, wirft eine Vase herunter, zerkratzt das Sofa mit ihren Krallen, verletzt einen Ihrer Gäste oder beschädigt dessen Eigentum. Die Situationen, in denen Ihr Haustier Schaden anrichten kann, sind zahlreich und unvorhersehbar. Die Konsequenzen können Sie Tausende von Franken kosten und sogar viel mehr, falls das Opfer invalide wird. Aus diesem Grund ist es für einen Haustierhalter unbedingt notwendig, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Deckung für ein Haustier ist normalerweise in einer privaten Haftpflichtversicherung inbegriffen. Diese Versicherungsart schützt Sie vor jedem Risiko in Verbindung mit einem von Ihrem Tier verursachten Personen- oder Sachschaden. Ausserdem schützt sie Sie gegen ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche. In manchen Kantonen ist die Haftpflichtversicherung für Hundehalter sogar obligatorisch. Je nach Tierrasse können vom Versicherer spezielle Bedingungen geltend gemacht werden.
Im Allgemeinen sind Sie für Ihren Hund oder Ihre Katze verantwortlich, wenn Ihr Tier beim Eintritt des Schadensfalls von einer Drittperson gehütet wird. Ihre Haftpflichtversicherung wird den Schadensfall decken, sofern das Tier einer Person anvertraut wurde, die in der Lage war, auf das Tier aufzupassen (z.B. kein Kind) und die sich keiner Nachlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat. Aber Achtung: wenn das Haustier von einer Drittperson gehütet wird, die für diese Tätigkeit bezahlt wird, kann das eine Leistungsverweigerung des Haftpflichtversicherers zur Folge haben. Bei einer beruflichen Tätigkeit bedarf es einer beruflichen Haftpflichtversicherung. Manche Versicherer akzeptieren das Tierhüten als Nebenverdienst mit minimalem Einkommen. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Fall wirklich gedeckt sein wird, folgen Sie unserem Rat: erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer und erklären Sie ihm die Situation im Detail.